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Sonderpädagogischer Dienst

Der Sonderpädagogische Dienst ist ein Angebot für alle Schülerinnen und Schüler mit grundlegenden Schulleistungs-schwierigkeiten, die eine erfolgreiche weitere Beschulung an der Regelschule gefährden. Er wird aktiv, wenn die bisher durchgeführten Unterstützungs- und Beratungsangebote der Regelschule ausgeschöpft sind. Alle allgemeinen Schulen im Einzugsgebiet der Heinrich-Feurstein-Schule können den Sonderpädagogischen Dienst beantragen.Das Hinzuziehen des Sonderpädagogischen Dienstes geschieht in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten.

Ziel

Das Ziel des Sonderpädagogischen Dienstes ist es, Lern- und Bildungsprozesse der Schülerinnen und Schüler zu verbessern, damit sie die Anforderungen der Regelschule erfüllen können und eine erfolgreiche Fortsetzung der Beschulung in der Regelschule möglich ist.

Ablauf

  1. Kontaktaufnahme zu Eltern und Klassenlehrer/in

  2. Unterrichtsbeobachtungen

  3. Diagnostik mit dem Kind - Durchführung von Intelligenz- und Schulleistungstests

  4. Erarbeitung von Fördermaßnahmen mit Erstellung eines individuellen Förderplans

  5. Besprechung der Ergebnisse - Beratung und Unterstützung von Lehrern und Eltern

  6. Erstellung eines Kooperationsberichts

  7. Empfehlungen für die weitere Beschulung

Antrag Sonderpädagogischer Dienst der Heinrich-Feurstein-Schule

(Anmeldeformular zur Beauftragung des Sonderpädagogischen Dienstes)

      

Formulare

Beratungs- und Unterstützungsangebot

Allgemeine Schule+SoPäDi

Allgemeine Schule

Inklusion

SBBZ

Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf

Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Beratungs- und Unterstützungsbedarf

Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot. Einlösung in inklusiven Bildungsangeboten, in kooperativen Organisationsformen oder an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren

In Verantwortung der allgemeinen Schule

In Verantwortung der allgemeinen Schule; unterstützt durch den Sonderpädagogischen Dienst.

In Verantwortung der allgemeinen Schule; unterstützt durch das SBBZ

In Verantwortung des SBBZ (bei kooperativen Organisationsformen an allgemeinen Schulen in gemeinsamer Verantwortung)

Anspruchsprüfung

Sollten die Maßnahmen des Sonderpädagogischen Dienstes keinen ausreichenden Erfolg zeigen, reichen die Eltern unter Mitwirkung der allgemeinen Schule einen Antrag auf Anspruchsprüfung beim Staatlichen Schulamt Donaueschingen ein.

Antrag auf Anspruchsprüfung auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot

(Abzugeben beim Staatlichen Schulamt Donaueschingen)

Formulare zum Download

Flyer zum Sonderpädagogischen Dienst der HFS

​(Informationen zum Sonderpädagogischen Dienst der HFS)

Leitfaden für Schulen

(Allgemeine Informationen zum Sonderpädagogischen Dienst durch das Staatliche Schulamt Donaueschingen)

Checkliste für allgemeine Schulen

(Informationen des Staatlichen Schulamtes Donaueschingen über Vorgehen, Formulare und Adressen)

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